Verhinderungspflege

Sie pflegen einen Angehörigen, sind aber selber erkrankt oder brauchen mal Urlaub?

Wenn Sie als pflegender Angehöriger erkrankt sind, oder in Krankenhaus, Reha oder Kur müssen - oder einfach nur mal eine Auszeit brauchen bezahlt die Pflegekasse die notwendige Ersatzpflege.

Der Anspruch besteht für maximal 56 Kalendertage im Jahr und man bezeichnet dies als Verhinderungspflege. 

 

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege

Ihr Angehöriger muss seit mindestens sechs Monaten eine Pflegegrad und Sie seit sechs Monaten die Pflege übernommen haben.

Die Verhinderungspflege muss von der Pflegeversicherung genehmigt werden.

 

Welche Kosten werden übernommen?

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die pflegerische Versorgung und die soziale Betreuung, nicht aber für Unterkunft und Verpflegung, oder Investionen.

Seit dem 1.1.2017 werden dabei Kosten bis 1.612,-€/Jahr übernommen.

 

und Ihre Beiträge in die Rentenkasse?

...werden für die Dauer Ihres Erholungsurlaubs von der Pflegekasse weiterbezahlt. Dadurch bleibt Ihr Rentenanspruch für die Zeit Ihres Urlaubs unverändert bestehen.

 

Sie wünschen eine Beratung zu unseren Pflegemöglichkeiten?

Wir helfen gerne weiter. Rufen Sie uns an unter +49 6152 51201 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Weitere Informationen zu Kosten und Zuschüssen finden Sie auch in den Bereichen Preise und Tipps und Hinweise.